Die Folgen des Klimawandels sind spürbar. Nicht nur Hitzewellen oder Starkregenereignisse sind die Folgen. Für die Biodiversität in der Kulturlandschaft bedeutet er ebenfalls Veränderungen. Auf der Jahrestagung des Hessischen Verbands für Naturschutz und Landschaftspflege am 27. Februar 2026 im Senckenberg Forschungsinstitut und Naturmuseum in Frankfurt am Main wurde diskutiert, wie Umwelt- und Naturschutzverwaltungen, freie Planungsbüros, Forst- und Landwirtschaft sowie Naturschutzverbände darauf reagieren und ihre Arbeit an die neuen Bedingungen anpassen können.
In seiner Keynote »Der Grün-Feucht-Kühl-Index. Arbeitsfähigkeit von Ökosystemen und Pronaturierung« betonte Prof. Pierre Ibisch, den großen Einfluss der Landnutzung auf Oberflächentemperaturen und Niederschlagsverteilung: Biomasse- und strukturreiche Vegetation kühlt, speichert Wasser und fördert Niederschläge, während intensiv genutzte, strukturarme Agrarflächen Hitze und Trockenheit verstärken. Maßnahmen wie Agroforstwirtschaft, Hecken und Gehölzen können die Wärmebelastung reduzieren, Böden schützen und die Wasserrückhaltung verbessern sowie zusätzliche Vorteile für die Kohlenstoffbindung und die Biodiversität bieten. Aktuell verändern sich unsere Ökosysteme und werden es unter den Bedingungen des Klimawandels weiterhin tun – die Wiederherstellung eines früheren Zustands wird kaum möglich sein. Ziel sollte deshalb vor allem ein dynamischer, nach vorn gerichteter Ansatz der Pronaturierung sein, der aktiv die Umwandlung degradierter oder intensiv genutzter Flächen in biodiverse, funktionale und leistungsfähige Ökosysteme unterstützt.
In weiteren Vorträgen widmete sich die Tagung den Fragen: Welche Folgen können wir jetzt schon im Ökosystem messen? Kennen wir die Kipppunkte, die keine Umkehr mehr zulassen? Wie kann es gelingen, den Landschaftswasserhaushalt zu stabiliseren, um vulnerable Arten zu schützen und Ökosystemleistungen langfristig zu sichern? Können wir geschützte Grünlandtypen erhalten? Welche Rolle kann der Boden spielen und wie ändert sich die landwirtschaftliche Beratung? Was ist Pflicht und was Kür? Und nicht zuletzt: welche Chancen bietet die EU-Wiederherstellungsverordnung?